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Unsere Leistungen

Drei Leistungsbereiche. Ein Ziel: Klarheit.

Jede Situation im Erbrecht ist anders. Wir bieten drei fokussierte Leistungsbereiche an, die die häufigsten Anliegen unserer Mandantinnen und Mandanten abdecken.

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Unsere Herangehensweise

Wie wir arbeiten

Jedes Mandat beginnt mit einem offenen Erstgespräch, in dem wir die Lage gemeinsam einschätzen. Dann erarbeiten wir einen klaren Plan: welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind, was realistisch erwartet werden kann – und wie wir vorgehen werden.

1

Erstgespräch

Situationsanalyse, erste rechtliche Einschätzung, gemeinsame Zieldefinition

2

Mandat & Planung

Mandatsvereinbarung, Honorarabsprache, Ablaufplanung mit realistischen Zeitangaben

3

Umsetzung & Abschluss

Rechtliche Begleitung, regelmässige Rückmeldung, dokumentierter Abschluss

Gesetzliche Erbfolge

Leistung 1

Gesetzliche Erbfolge – Navigation durch den Nachlass ohne Testament

Wenn eine Person verstirbt, ohne eine gültige letztwillige Verfügung zu hinterlassen, tritt die gesetzliche Erbfolge nach dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) in Kraft. Diese legt fest, wer zu welchem Anteil erbt – in einer Reihenfolge, die von Verwandtschaftsgraden abhängt.

Wir begleiten Sie durch diesen Prozess: von der Erbenermittlung über die Berechnung der gesetzlichen Quoten bis zur Koordination mit allen Beteiligten und der abschliessenden Verteilungsdokumentation.

Ermittlung aller gesetzlichen Erben und ihrer Anteile
Kommunikation mit Erbinnen und Erben, auch bei verzweigten Familien
Begleitung bei der Suche nach nicht erreichbaren Erben
Vollständige Dokumentation der Nachlassverteilung
Honorar ab CHF 400
Anfrage senden

Leistung 2

Gemeinnützige Verfügung – Vermächtnis mit Bedeutung

Immer mehr Menschen möchten einen Teil ihres Nachlasses an gemeinnützige Organisationen, kulturelle Institutionen oder öffentliche Anliegen weitergeben. Das Schweizer Recht bietet dafür verschiedene Instrumente – direktes Legat, bedingte Schenkung, Stiftungsgründung.

Wir helfen Ihnen, Ihre philanthropischen Absichten mit den familiären Pflichtteilsansprüchen in Einklang zu bringen – und prüfen die steuerlichen Auswirkungen nach dem Recht des zuständigen Kantons.

Gespräch über philanthropische Ziele und persönliche Werte
Strukturierungsberatung: Legat, Erbvertrag oder Stiftung
Kantonale Steuerbetrachtung für gemeinnützige Zuwendungen
Koordination mit Empfängerorganisationen
Anpassung von Testament oder Erbvertrag
Honorar CHF 920
Anfrage senden
Gemeinnützige Erbschaft
Erbstreitigkeiten Mediation

Leistung 3

Erbstreitigkeiten – Einigung statt Gericht

Meinungsverschiedenheiten unter Erben entstehen häufig – über die Nachlassbewertung, die Rolle des Willensvollstreckers oder die Auslegung von Testamentsklauseln. Sie lassen Familien belastet zurück, wenn sie eskalieren.

Unsere Mediationsleistung schafft einen neutralen Rahmen, in dem alle Beteiligten gehört werden. Ein ausgebildeter Mediator begleitet den Prozess – mit dem Ziel einer schriftlichen Einigungsvereinbarung. Sollte die Mediation nicht zu einer vollständigen Lösung führen, können einzelne Punkte an ein formelles Verfahren übergeben werden.

Einzelgespräche vor der gemeinsamen Mediation
Strukturierte Mediationssitzungen mit neutraler Leitung
Dokumentierte Einigungsvereinbarung
Option zur rechtlichen Weiterführung bei Bedarf
Honorar ab CHF 2'500
Anfrage senden

Orientierungshilfe

Welche Leistung passt zu Ihrer Situation?

Situation Erbfolge
CHF 400
Gemeinnützig
CHF 920
Mediation
CHF 2'500
Kein Testament vorhanden
Nachlass aktiv gestalten wollen
Gemeinnützige Organisation begünstigen
Streit zwischen Erben bestehend
Mehrere Erben müssen koordiniert werden

Unsicher, welche Leistung zu Ihrer Situation passt? Im Erstgespräch helfen wir Ihnen, das zu klären.

Unsere Standards

Gemeinsam in allen Leistungsbereichen

Datenschutz

Alle Unterlagen und Gesprächsinhalte werden nach DSGVO und nDSG behandelt.

Dokumentation

Jeder Schritt wird dokumentiert und für Mandantinnen und Mandanten zugänglich gemacht.

Zeitrahmen

Realistische Zeitangaben von Beginn an – keine unklaren Aussagen über Verlauf und Dauer.

Informationsrecht

Mandantinnen und Mandanten werden stets über den Stand ihrer Sache informiert.

Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen?

Sprechen Sie uns an – im Erstgespräch klären wir, welcher Ansatz für Ihre Situation der richtige ist.

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