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Kanzlei albulatalhk

Kanzlei albulatalhk

Gegründet auf Verlässlichkeit. Geführt mit Haltung.

Eine Kanzlei, die Erbrecht als menschliches Thema versteht – nicht nur als juristische Aufgabe.

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Unsere Geschichte

albulatalhk – Erbrecht mit Tiefgang

Die Kanzlei albulatalhk wurde in Zürich gegründet mit dem klaren Ziel, erbrechtliche Beratung zugänglich, verständlich und menschlich zu gestalten. Erbschaftsfragen berühren tiefe Lebensbereiche – den Abschluss eines Lebens, das Weiterleben einer Familie, Hoffnungen und manchmal auch Enttäuschungen.

In unserer Arbeit verbinden wir das Schweizer Erbrecht mit einem aufmerksamen Blick für die Menschen dahinter. Wir erklären komplexe Sachverhalte in verständlicher Sprache und schaffen rechtliche Klarheit ohne unnötigen Druck.

Unser Name – albulatalhk – ist ein Verweis auf die geologischen Schichten des Alpenraums: jede Generation hinterlässt ihre Spuren, und eine sorgfältige Nachlassplanung stellt sicher, dass das, was aufgebaut wurde, mit Würde weitergegeben wird.

12+

Jahre Erfahrung im Erbrecht

340+

Mandanten betreut

96%

Weiterempfehlungsrate

3

Spezialisierte Leistungsbereiche

Das Team

Drei Menschen, ein Anspruch

MR

Dr. Markus Rüegg

Gründungspartner, Erbrecht

Mehr als ein Jahrzehnt in der erbrechtlichen Praxis. Markus begleitet Familien in Fragen der gesetzlichen Erbfolge und entwickelt Lösungen, die rechtliche Sorgfalt mit persönlichem Einfühlungsvermögen verbinden.

SH

Sabrina Hofmann

Partnerin, Stiftungsrecht & Philanthropie

Sabrina ist spezialisiert auf gemeinnützige Erbschaftsgestaltung und Stiftungsrecht. Sie berät Klientinnen und Klienten, die ihr Vermächtnis über die Familie hinaus gestalten möchten – mit steuerlicher Sorgfalt und inhaltlicher Tiefe.

TK

Thomas Keller

Mediator, Erbstreitigkeiten

Als zertifizierter Mediator begleitet Thomas Familien durch Konflikte, die im Zusammenhang mit Nachlassverteilungen entstehen. Sein Ziel: tragfähige Einigungen, die nicht vor Gericht enden müssen.

Unsere Grundsätze

Qualitätsstandards & Arbeitsweise

Anwaltsgeheimnis

Alle Informationen, die Sie uns mitteilen, unterliegen dem gesetzlichen Berufsgeheimnis. Diskretion ist für uns kein Versprechen, sondern eine rechtliche und ethische Selbstverständlichkeit.

Fachliche Weiterbildung

Das Schweizer Erbrecht entwickelt sich weiter. Unsere Anwälte halten sich durch regelmässige Weiterbildungen, Fachpublikationen und Austausch mit Kolleginnen und Kollegen auf dem aktuellen Stand.

Partnerschaftliche Beratung

Wir hören zu, bevor wir handeln. Jedes Mandat beginnt mit einem offenen Gespräch, in dem wir die Situation und die persönlichen Ziele unserer Klientinnen und Klienten verstehen möchten.

Transparente Honorare

Wir kommunizieren die voraussichtlichen Kosten von Beginn an offen. Keine unerwarteten Rechnungen. Unsere Honorarvereinbarungen orientieren sich an den kantonalen Richtlinien des Anwaltsverbandes.

Zulassung & Standesregeln

Die Kanzlei ist beim Anwaltsregister des Kantons Zürich eingetragen und untersteht dem Anwaltsgesetz (BGFA). Unsere Arbeit folgt den Standesregeln des Schweizerischen Anwaltsverbandes (SAV).

Klare Kommunikation

Rechtliche Fachsprache gehört zu unserem Beruf, aber nicht zu unserem Kommunikationsstil. Wir erklären Sachverhalte in verständlicher Sprache und stehen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.

Werte & Haltung

Was uns leitet

Erbrecht in der Schweiz berührt zentrale Fragen des Zivilrechts: die Weitergabe von Vermögen, die Anerkennung von Familienbanden, die Umsetzung persönlicher Wünsche über den Tod hinaus. Diese Fragen verdienen mehr als technisch korrekte Antworten – sie verdienen Begleitung durch Fachleute, die die Tragweite des Themas kennen.

albulatalhk steht für erbrechtliche Beratung, die nah an den Menschen bleibt. Ob eine Familie einen Erbfall ohne Testament bewältigen muss, ob eine Person ihren Nachlass mit philanthropischer Absicht gestalten möchte, oder ob unter Erben Unklarheiten entstanden sind – in allen Fällen bringen wir rechtliche Klarheit und persönliches Verständnis zusammen.

Der Kanton Zürich und die gesamte Deutschschweiz bilden unseren Wirkungskreis. Wir arbeiten auf der Grundlage des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, des kantonalen Steuerrechts und der geltenden Mediationsgrundsätze. Dabei verfolgen wir keine Einheitslösungen, sondern suchen für jede Situation den passenden Weg.

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